Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese deutsche Übersetzung wird aus Gründen der Benutzerfreundlichkeit zur Verfügung gestellt. Bei Abweichungen oder Widersprüchen zwischen dieser Übersetzung und der englischen Originalfassung ist ausschließlich die englische Fassung maßgeblich und stellt den allein verbindlichen und rechtsgültigen Text dar.
1. Parteien und Begriffsbestimmungen
Der Anbieter (“Wir”, “Uns”, “Anbieter”): Navilog Solutions AB, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Navichain AB. Organisationsnummer (Org. nr.): 556647-3848. Eingetragener Sitz: Långvägen 35, 756 52 Uppsala, Schweden. Gegründet und ausschließlich nach dem Recht Schwedens tätig.
Der Abonnent (“Sie”, “Kunde”): Jede juristische Person oder natürliche Person, die in beruflicher Eigenschaft handelt und sich für ein Konto registriert oder ein Bestellformular für den Dienst unterzeichnet.
Begriffsbestimmungen:
- “Dienst” — Die navichain-SaaS-Plattform, einschließlich der Weboberfläche, der mobilen Anwendungen für Fahrer sowie sämtlicher zugehöriger APIs.
- “Nutzer” — Eine natürliche Person als Mitarbeiter oder Auftragnehmer, die vom Abonnenten zum Zugriff auf den Dienst autorisiert wurde.
- “HaaS” — Hardware as a Service; insbesondere die vom Anbieter bereitgestellten Fahrzeugortungsgeräte.
- “Knoten” — Ein einzelnes Nutzerkonto oder ein bestimmtes, mit dem Dienst verbundenes Fahrzeug.
- “Daten” — Sämtliche elektronischen Daten, Texte, Nachrichten oder sonstigen Materialien, die vom Abonnenten in den Dienst eingestellt werden.
- “Freemium-Konto” — Eine eingeschränkte, kostenlose Abonnementstufe des Dienstes.
- “NCC” (Navichain Compute Credits) — Die interne Maßeinheit für den Verbrauch der zugrunde liegenden Infrastruktur (z. B. API-Aufrufe, KI-Verarbeitung, Speicherung).
2. Anwendbarkeit und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“Bedingungen”) gelten für sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Abonnenten hinsichtlich der Nutzung des Dienstes. Durch die Erstellung eines Kontos oder die Unterzeichnung eines Bestellformulars akzeptiert der Abonnent diese Bedingungen vollumfänglich.
3. Der Dienst und Verfügbarkeit (SLA)
Beschreibung des Dienstes. Der Dienst bietet Logistikmanagement, intelligente Planung, automatisierte Rechnungsstellung, die Abwicklung von e-CMR sowie Fahrzeugortung. Die mobile Anwendung für Fahrer ist so konzipiert, dass sie nahtlos auf den eigenen Geräten des Nutzers (Android oder iOS) funktioniert.
Hosting und Verfügbarkeit. Der Dienst wird in sicheren Rechenzentren auf Unternehmensniveau gehostet, die sich ausschließlich innerhalb der Europäischen Union befinden. Der Dienst wird auf kommerziell angemessener “Best-Effort”-Basis bereitgestellt, um eine hohe Verfügbarkeit sicherzustellen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Dienst zu Wartungs- oder Sicherheitszwecken vorübergehend auszusetzen.
Abhängigkeiten von Drittanbietern. Bestimmte Funktionen (einschließlich GPS-Kartierung, Routenberechnung, Telematik-Ortung, SMS-Versand, KI-gestützte Datenextraktion und Zahlungsabwicklung) sind von Drittanbietern abhängig. Die Zusagen des Anbieters hinsichtlich Verfügbarkeit, Genauigkeit und Erreichbarkeit beschränken sich auf die eigene proprietäre Infrastruktur des Anbieters. Der Anbieter gewährleistet weder die durchgehende Verfügbarkeit noch die absolute Genauigkeit von Drittanbieterdiensten und haftet nicht für Störungen, Fehler oder Ausfälle, die durch vorgelagerte Fehler von Drittanbietern verursacht werden.
Support und Fehlerbehebung. Der Anbieter verpflichtet sich, den Dienst kontinuierlich zu verbessern, und wird sich in kommerziell angemessenem Umfang bemühen, kritische Fehler innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens zu beheben. Der Anbieter garantiert keine bestimmten Behebungsfristen und ist nicht verpflichtet, jeden gemeldeten geringfügigen oder kosmetischen Mangel unverzüglich zu beheben.
4. Datenstandort, Sicherheit und Datenschutz
Dateneigentum. Der Abonnent behält das vollständige und ausschließliche Eigentum an sämtlichen Daten.
Datenstandort in der EU. Sämtliche Daten werden auf Servern gehostet, die sich ausschließlich innerhalb der Europäischen Union befinden. Der Anbieter ist eine schwedische Gesellschaft ohne Geschäftstätigkeit in den USA, und die gesamte zentrale Datenverarbeitung unterliegt ausschließlich schwedischem und europäischem Recht. Beide Parteien verpflichten sich, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich einzuhalten. Ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
5. Abonnement, Gebühren und Zahlung
Grundlegende Abonnementgebühren (Track A). Die grundlegende Abonnementgebühr beträgt 199 SEK pro Monat und Knoten für die Stufe Professional. Für die Stufe Enterprise setzt sich die Gebühr aus einer monatlichen Grundgebühr von 2,990 SEK zuzüglich 199 SEK pro Monat und Knoten zusammen.
Flexible Abrechnung (Pro-Rata). Knotenlizenzen werden auf allen kostenpflichtigen Stufen pro begonnenem 24-Stunden-Zyklus innerhalb eines Kalendermonats mit 199/30 SEK abgerechnet, bis zu einem Höchstbetrag von 199 SEK pro Knoten und Monat. Die Grundgebühr der Stufe Enterprise ist ein fester monatlicher Betrag und unterliegt keiner anteiligen (Pro-Rata-)Abrechnung.
Agility-Stufe (Track B). Externen oder gelegentlichen Nutzern können Fahrten ohne monatliche Lizenz zu einem Pauschalbetrag von 7 SEK pro Zuweisung zugeteilt werden.
Gemeinsame Kontingente und NCC. Jeder kostenpflichtige Knoten trägt zu einem unternehmensweiten NCC-Pool bei. Aktionen, die Infrastruktur verbrauchen (Routenplanung, KI, Speicherung), ziehen dynamisch NCC ab. Nicht verbrauchte NCC werden nicht in die Folgeperiode übertragen. Mehrverbrauch wird automatisch zum jeweils geltenden Satz pro zusätzlichem Credit abgerechnet.
Enterprise-Integration (API-Sperre). Standard-Knotenlizenzen gelten ausschließlich für den Zugriff über die Benutzeroberfläche durch natürliche Personen. Der schnittstellenlose (“headless”) API-Zugriff verbraucht NCC und setzt eine Enterprise-Stufe oder einen gesonderten, verbrauchsabhängig abgerechneten API-Vertrag voraus.
Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen. Die Gebühren werden monatlich nachträglich berechnet und in Rechnung gestellt. Die Zahlung ist innerhalb von dreißig (30) Tagen fällig (netto 30). Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen gemäß dem schwedischen Zinsgesetz an.
Preisanpassungen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Gebühren mit einer schriftlichen Vorankündigung von mindestens dreißig (30) Tagen zu ändern. Der Abonnent kann den Vertrag kündigen, bevor die neuen Sätze in Kraft treten.
6. Hardware as a Service (HaaS)
HaaS für vernetzte Fahrzeuge. HaaS wird mit 199 SEK pro Monat und Knoten (Fahrzeug) abgerechnet. Die Geräte bleiben Eigentum des Anbieters und erfordern keine zusätzliche Ausrüstung.
Amortisationsschutz für Hardware. Für jedes HaaS-Gerät gilt eine obligatorische Mindestvertragsbindung von zwölf (12) Monaten.
Vorzeitige Kündigung. Kündigt der Abonnent vor Ablauf der 12-monatigen Vertragslaufzeit, wird der Restbetrag sofort fällig. Erfolgt die Kündigung aufgrund einer vom Anbieter veranlassten Preiserhöhung (Abschnitt 5), entfällt die HaaS-Bindungsverpflichtung, sofern die Geräte in funktionsfähigem Zustand zurückgegeben werden.
Gewährleistung und Rückgabe. HaaS-Geräte unterliegen der Herstellergarantie (OEM). Vom Hersteller abgedeckte Mängel werden vom Anbieter behoben. Schäden, die nicht von der Herstellergarantie abgedeckt sind, fallen in die Verantwortung des Abonnenten. Bei Vertragsbeendigung sind die Geräte innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben.
7. Pflichten des Abonnenten und zulässige Nutzung
Die Vertraulichkeit der Anmeldedaten ist zu wahren. Rechtswidrige Nutzung, Reverse Engineering und der unbefugte Weiterverkauf sind untersagt.
Strikte 1:1-Lizenzierung (Fair Use). Die gemeinsame Nutzung eines einzelnen Nutzerkontos durch mehrere Personen ist strikt untersagt. Dies gewährleistet einen rechtskonformen Prüfpfad (Audit Trail) für e-CMR-Signaturen und Systemänderungen. Der Dienst wendet eine Logik zur Erkennung von Überschneidungen an, um dies durchzusetzen. Versuche, die Lizenzierung zu umgehen oder hochvolumige automatisierte Vorgänge über die Standard-Benutzeroberflächen für Nutzer auszuführen, stellen eine wesentliche Vertragsverletzung dar.
Verantwortung für Inhalte. Der Anbieter agiert als technischer Verarbeiter und passiver Vermittler der Daten. Der Abonnent trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und regulatorische Konformität sämtlicher in den Dienst eingegebener Daten. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für den Inhalt der Daten, einschließlich fehlerhafter Transportdokumentation, fehlerhafter ADR-Klassifizierungen oder unbefugter Übermittlung sensibler Informationen. Der Abonnent verpflichtet sich, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus einer rechtswidrigen Nutzung des Dienstes entstehen.
8. Haftungsbeschränkung und Ausschluss von Rückerstattungen
Bereitstellung “wie besehen”. Der Dienst wird auf einer “wie besehen” (“as-is”) und “wie verfügbar” (“as-available”) Basis bereitgestellt, ohne jegliche Gewährleistung hinsichtlich Leistung, Verfügbarkeit, Genauigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.
Haftungsausschluss für Schäden. Im nach schwedischem Recht maximal zulässigen Umfang haftet der Anbieter nicht für mittelbare, beiläufige, besondere, Folge- oder Strafschäden, einschließlich entgangenen Gewinns, entgangener Einnahmen oder Datenverlusts.
Gesamthaftung. Die gesamte Haftung des Anbieters für direkte Ansprüche ist auf den Gesamtbetrag begrenzt, den der Abonnent in den drei (3) Monaten vor dem anspruchsbegründenden Ereignis gezahlt hat. Für Freemium-Konten beträgt die Haftung 0 SEK.
Keine Rückerstattungen. Sämtliche Gebühren sind endgültig und nicht rückerstattungsfähig. Es werden keine Rückerstattungen, anteiligen Rückerstattungen oder Gutschriften für teilweise Abrechnungszeiträume, vorzeitige Kündigungen oder ungenutzte Dienste gewährt.
Keine Garantie finanzieller Ergebnisse. Marketingmaterialien, die auf “Kostenkontrolle” oder “Einsparungen” verweisen, dienen ausschließlich beschreibenden Zwecken. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Nutzung des Dienstes zu finanziellen Einsparungen oder verbesserten Margen führt.
Haftung für Geräte und Hardware. Der Anbieter schließt jegliche Haftung für Schäden, Hardwareausfälle, Batterieverschleiß oder Datenverlust auf Geräten, die für den Zugriff auf den Dienst verwendet werden, aus.
9. Vertragslaufzeit und Kündigung
Dieser Vertrag bleibt bis zu seiner Kündigung in Kraft. Der Abonnent kann jederzeit kündigen, mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats (vorbehaltlich etwaiger HaaS-Bindungsverpflichtungen). Der Anbieter kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Abonnent gegen eine wesentliche Bestimmung verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Mitteilung behebt.
Deaktivierung von Freemium-Konten. Freemium-Konten ohne Anmeldeaktivität während neunzig (90) aufeinanderfolgender Tage können dauerhaft gelöscht werden. Der Anbieter wird versuchen, den Abonnenten vor der Löschung per E-Mail zu benachrichtigen.
Recht zur Einstellung kostenloser Dienste. Die Freemium-Stufe wird nach Ermessen des Anbieters angeboten und kann jederzeit geändert oder eingestellt werden. Aktive Freemium-Abonnenten erhalten eine Frist von dreißig (30) Tagen, um ein Upgrade vorzunehmen oder ihre Daten zu exportieren.
10. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht Schwedens. Streitigkeiten werden von den ordentlichen Gerichten Schwedens entschieden, wobei das Bezirksgericht Uppsala als Gericht erster Instanz zuständig ist.
11. Empfehlungsprogramm (“Navichain Pionjar”)
Offen für alle aktiven Abonnenten (kostenlos oder kostenpflichtig). Die Empfehlung einer neuen, unabhängigen juristischen Person, die zu einem zahlenden Abonnenten wird, gewährt eine Softwaregutschrift in Höhe des monatlichen Abonnementwerts des geworbenen Kunden, angewendet Monat für Monat für bis zu 6 Monate. Gutschriften werden automatisch auf Rechnungen angewendet, besitzen keinen Barwert und sind nicht übertragbar. Betrügerische Aktivitäten machen Gutschriften ungültig.
12. Elektronische Frachtbriefe (eCMR)
12.1 Anwendungsbereich
Dieser Abschnitt gilt immer dann, wenn der Abonnent den Dienst zur Ausstellung, zum Austausch, zur Speicherung oder zur Überprüfung elektronischer Frachtbriefe (“eCMR”) im Zusammenhang mit der internationalen oder inländischen Güterbeförderung auf der Straße nutzt.
12.2 Elektronische Form und rechtliche Gleichwertigkeit
Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass über den Dienst ausgestellte eCMR:
- elektronische Dokumente im Sinne des schwedischen Gesetzes über qualifizierte elektronische Signaturen (2000:832) und der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (“eIDAS”) darstellen;
- zwischen den Parteien dieselbe Rechtswirkung, Beweiskraft und Durchsetzbarkeit haben wie in Papierform ausgeführte Dokumente und ihnen die Rechtswirkung nicht allein deshalb versagt werden darf, weil sie in elektronischer Form vorliegen; und
- in jedem gerichtlichen, schiedsgerichtlichen oder behördlichen Verfahren zwischen den Parteien als Originale zu Beweiszwecken herangezogen werden dürfen.
12.3 CMR-Übereinkommen und Zusatzprotokoll von 2008
Die Parteien nehmen zur Kenntnis, dass die internationale Güterbeförderung auf der Straße dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr vom 19. Mai 1956 (das “CMR-Übereinkommen”) sowie dessen Zusatzprotokoll betreffend den elektronischen Frachtbrief vom 20. Februar 2008 (das “eCMR-Zusatzprotokoll”) unterliegen kann. Der Abonnent ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass seine Nutzung des Dienstes den zwingenden Anforderungen des CMR-Übereinkommens, des eCMR-Zusatzprotokolls, soweit ratifiziert, sowie jedes anderen zwingenden Transportrechts, das auf den jeweiligen Beförderungskorridor anwendbar ist, entspricht.
12.4 Elektronische Signaturen kraft Vereinbarung
Die Parteien vereinbaren, dass zwischen ihnen Folgendes die Unterschriften der jeweiligen Parteien auf jedem eCMR darstellt:
- der Firmenstempel des Abonnenten, der vom Dienst automatisch in das Unterschriftsfeld des Absenders (Feld 22) und/oder das Unterschriftsfeld des Frachtführers (Feld 23) eingefügt wird;
- der Firmenstempel eines beauftragten Drittfrachtführers, sofern dieser in den Dienst hochgeladen wurde;
- die elektronische Signatur, die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Empfänger oder dessen bevollmächtigtem Vertreter erfasst wird (unabhängig davon, ob es sich um eine handgezeichnete, eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine andere Art handelt); und
- das kryptografische Siegel (SHA-256-Hash und vertrauenswürdiger RFC-3161-Zeitstempel), das vom Dienst automatisch im Moment der Ausstellung angebracht wird.
Zusammen gelten diese als ausreichend, um jede Anforderung zu erfüllen, wonach ein eCMR für die Zwecke des Vertragsverhältnisses der Parteien von den betreffenden Parteien unterzeichnet sein muss, unbeschadet eines höheren, nach zwingendem Recht erforderlichen Standards (einschließlich, soweit anwendbar, der Anforderung einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur nach eIDAS oder dem eCMR-Zusatzprotokoll — siehe §12.9 unten).
12.5 Vertretungsbefugnis
Jeder Nutzer, der ein eCMR über den Dienst ausstellt, unterzeichnet oder dessen Ausstellung veranlasst, gewährleistet, dass er befugt ist, seine Organisation zu binden und die Signatur oder den Stempel dieser Organisation in Bezug auf das betreffende eCMR anzubringen. Der Abonnent ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass nur befugte Nutzer Zugriff auf die Ausstellung oder Unterzeichnung von eCMR haben.
12.6 Integrität und das kanonische Dokument
Für jedes ausgestellte eCMR bewahrt der Dienst ein kanonisches PDF zusammen mit dessen SHA-256-Hash, vertrauenswürdigem RFC-3161-Zeitstempel und vollständigem Prüfpfad (das “Kanonische Dokument”) auf. Die Parteien vereinbaren, dass:
- das Kanonische Dokument die maßgebliche Fassung des eCMR ist;
- jede Kopie eines eCMR über den vom Dienst bereitgestellten öffentlichen Verifizierungsendpunkt gegen das Kanonische Dokument überprüft werden kann; und
- das Kanonische Dokument, der kryptografische Hash und der vertrauenswürdige Zeitstempel zwischen den Parteien als abschließender Beweis für den Inhalt des eCMR und dafür gelten, dass dessen Integrität seit der Ausstellung nicht verändert wurde.
12.7 Weitergehende Bindung von Kunden, Empfängern und Frachtführern
Der Abonnent verpflichtet sich sicherzustellen, dass seine Kunden, Absender, Empfänger und beauftragten Frachtführer vertraglich der Nutzung des Dienstes für die Ausstellung und den Austausch von eCMR zu Bedingungen zustimmen, die im Wesentlichen den in diesem Abschnitt 12 festgelegten entsprechen, einschließlich der Bestimmungen zur elektronischen Form (§12.2), zu Signaturen (§12.4) und zur Integrität (§12.6).
12.8 Aufbewahrung
Ungeachtet §4 bewahrt der Anbieter jedes Kanonische Dokument für den längeren der folgenden Zeiträume auf: (i) die von zwingendem, auf den Beförderungskorridor anwendbarem Transportrecht vorgeschriebene Mindestfrist, und (ii) zehn (10) Jahre ab dem Ausstellungsdatum, jeweils unabhängig von einer Beendigung dieses Vertrags. Der Abonnent ist berechtigt, während dieses Aufbewahrungszeitraums auf seine Kanonischen Dokumente zuzugreifen und sie herunterzuladen.
12.9 Kein Abweichen von zwingendem Recht
Nichts in diesem Abschnitt 12 soll:
- eine zwingende Anforderung des CMR-Übereinkommens, des eCMR-Zusatzprotokolls, soweit ratifiziert, der eIDAS-Verordnung oder anderen auf die Beförderung anwendbaren zwingenden Rechts außer Kraft setzen; oder
- eine Partei daran hindern, ein eCMR bei der Übergabe durch ein papiernes Original mit eigenhändiger Unterschrift (“wet-ink”) zu ergänzen, sofern dies vom Zoll, von zwingendem Recht oder von berechtigten kommerziellen Anforderungen einer Gegenpartei verlangt wird.
Sofern zwingendes Recht in einem Beförderungskorridor eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur (im Sinne der eIDAS-Verordnung) verlangt, ist der Abonnent dafür verantwortlich sicherzustellen, dass der höhere Signaturstandard für diesen Korridor angewendet wird, unter anderem durch den Bezug solcher Signaturen von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter.
12.10 Fortgeltung
Die Bestimmungen von §12.6 (Kanonisches Dokument und Integrität), §12.8 (Aufbewahrung) und dieser §12.10 bleiben auch nach Beendigung dieses Vertrags in Kraft.
13. Umwelt- und Emissionsschätzungen
ENTWURF — vorbehaltlich rechtlicher Prüfung. Zur Prüfung durch die Rechtsabteilung des Anbieters erstellt; noch nicht in Kraft.
Nur Schätzungen. Sämtliche vom Dienst dargestellten Werte zu Kohlendioxid (CO₂), CO₂-Äquivalenten (CO₂e), Kraftstoffverbrauch, Energie oder sonstigen Umweltkennzahlen (jeweils eine “Emissionsschätzung”) sind modellierte Schätzungen, keine gemessenen oder unabhängig verifizierten Werte. Sie werden aus Routendistanzen, generischen oder vom Nutzer angegebenen Fahrzeugparametern, angenommenen Ladefaktoren und standardmäßig veröffentlichten Emissionsfaktoren (einschließlich Faktoren im Einklang mit dem GLEC-Rahmenwerk und den Umrechnungsfaktoren der britischen DEFRA) abgeleitet.
Methodik und Faktoren. Eine Emissionsschätzung wird berechnet als modellierter Kraftstoff- oder Energieverbrauch multipliziert mit einem Emissionsfaktor. Standardfaktoren, die Definitionen von Well-to-Wheel (WTW) und Tank-to-Wheel (TTW) sowie der angenommene Verbrauch sind indikativ und spiegeln möglicherweise nicht das tatsächliche Fahrzeug, die Kraftstoffmischung, die Steigung, das Wetter, den Verkehr, das Fahrverhalten oder die tatsächlich beförderte Ladung wider. Faktoren und Methodik können sich ohne vorherige Ankündigung ändern, sobald Standards oder Datenquellen aktualisiert werden.
Nicht für Compliance- oder Berichtszwecke. Emissionsschätzungen werden ausschließlich zu indikativen, operativen und planerischen Zwecken bereitgestellt. Sie sind nicht dazu bestimmt und dürfen nicht herangezogen werden für die gesetzliche, regulatorische oder vertragliche Emissionsberichterstattung; für Klimabilanzierung, Kompensation, Handel, Besteuerung oder Umweltkennzeichnung; oder für Aussagen gegenüber Dritten, Kunden oder Behörden, es sei denn, der Abonnent hat sie eigenständig anhand eines anerkannten Standards (zum Beispiel ISO 14083) unter Verwendung von Primärdaten überprüft.
Keine Gewährleistung; Verantwortung des Abonnenten. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck einer Emissionsschätzung und schließt, im nach geltendem Recht maximal zulässigen Umfang, jegliche Haftung aus, die sich aus dem Vertrauen darauf ergibt. Der Abonnent ist allein dafür verantwortlich, jede Angabe zu überprüfen, bevor sie veröffentlicht, gemeldet oder anderweitig herangezogen wird. Die Haftungsbeschränkungen in §8 gelten in vollem Umfang auch für Emissionsschätzungen.
Navilog Solutions AB Langvagen 35, 756 52 Uppsala, Schweden Org. nr: 556647-3848
Für rechtliche Fragen: legal@navichain.se Für allgemeine Anfragen: info@navichain.se Datenschutzbeauftragter: dpo@navichain.se
Zuletzt aktualisiert: 31. Mai 2026